Feuerstättenschau
Bei der Feuerstättenschau werden die Feuerungsanlagen in allen Räumen in Augenschein genommen. Dabei wird darauf geachtet, dass keine Schäden an den Feuerstätten, Verbindungsstücken, Schornsteinen und Abgasanlagen entstanden sind, die einen sicheren Betrieb beeinträchtigen oder eine Brandgefahr darstellen können.
Die Feuerstättenschau muss ab 01.01.2013 alle 3,5 Jahre bzw. innerhalb von sieben Jahren zweimal durchgeführt werden. Es müssen zwischen den beiden Feuerstättenschauen mindestens drei
Jahre liegen.
Wenn es sich um einen erheblichen Mangel handelt, von dem gesundheitliche Gefährdungen oder eine Brandgefahr ausgeht und keine Einigung getroffen werden kann, dann muss die zuständige Bauordnungsbehörde zur weiteren Entscheidung oder Maßnahme beteiligt werden. In einem Bericht (Feuerstättenbescheid) wird die Anzahl der überprüften Feuerstätten, Abgasanlagen und Brennstoffversorgungsleitungen aufgeführt, Beanstandungen vermerkt, und eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung festgelegt. Die vorgefundenen Mängel werden dann noch in einem Mängelbericht beschrieben. Kann eine Frist nicht eingehalten werden, muss dies abgesprochen werden und evtl. kann eine Fristverlängerung gegeben werden.
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