Der Energieausweis ist Pflicht.

 

Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ist der Energieausweis für Bestandsgebäude Pflicht.

Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf sind für Wohngebäude, die bis 1965 fertiggestellt worden sind, Energieausweise ab dem 1. Juli 2008 und für jüngere Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 verpflichtend auszustellen.


Der Energieausweis soll mehr Transparenz in den Immobilienmarkt bringen. Mieter und Käufer können künftig auf einen Blick einen Eindruck bekommen, welche Kosten sie für Heizung und Warmwasser zu erwarten haben. Energieeffiziente Gebäude sind damit klar im Vorteil."

 

Die Pflichttermine zur Erstellung der Energieausweise im Detail:

 

Wohngebäude
Neubau


Bis Baujahr 1965


Baujahr 1966-1977
mit bis zu 4 Wohnungen unsaniert

Baujahr bis 1977
mit bis zu 4 Wohnungensaniert**

Gebäude
ab 5 Wohnungen

Gebäude
ab Baujahr 1978

 

Energieausweisart
Bedarfsausweis
bei Bauvorlage

Bedarfsausweis
ab dem 01.07.2008*

Bedarfsausweis
ab dem 01.01.2009*

Bedarfs- oder
Verbrauchsausweis ab 01.01.2009

Bedarfs- oder
Verbrauchsausweis ab 01.01.2009

Bedarfs- oder
Verbrauchsausweis ab 01.01.2009
 

Die beiden Varianten des Energieausweises

 

Der Verbrauchsausweis

Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis ist eigentlich ein Kompromiss. Ursprünglich war sämtliche Gebäude ein Bedarfsausweis vorgesehen. Da dieser aber wesentlich teurer ist als der Verbrauchsausweis wollte man eine günstige Ersatzlösung zumindest für eine bestimmte Gruppe von Bestandsgebäude schaffen. Der Verbrauchsausweis geht bei der Einstufung der Energieeffizienz - wie der Name schon sagt - vom Energieverbrauch der Bewohner der Gebäude aus. Da dieser sehr unterschiedlich sein kann ist der errechnete Wert wenig aussagekräftig und schlecht mit anderen Gebäuden vergleichbar.

Gültigkeit:      10 Jahre

  

Der Bedarfsausweis

Der Energieausweis auf Bedarfsbasis wird auf Grundlage des Energiebedarf nach überall Gleichgeltenden, fest definierten Rahmenbedingungen der Energieeinsparverordnung erstellt. Somit ist ein direkter Vergleich mit anderen Gebäuden möglich. Das Ergebnis wird - wie auch beim Verbrauchspass - auf einem Bandtacho dargestellt. Der reale Energieverbrauch bleibt dabei unberücksichtigt. Zur Ermittlung der  Daten sind genaue Daten des Gebäudes notwendig. Durch den hohen Erfassungs- und Rechenaufwand ist der Bedarfsausweis für den Eigentümer mit höheren Kosten verbunden als der Verbrauchsausweis.

 Gültigkeit:      10 Jahre
 

 

Sie benötigen einen Verbrauchsausweis?

Dann brauchen Sie nur noch den Datenbogen unten oder im Downloadbereich vollständig auszufüllen und an uns zu senden. Wir bearbeiten Ihre Daten wie immer vertrauensvoll und erstellen Ihren Energieausweis.  

 

 

 

Sie benötigen einen Bedarfsausweis?

Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir vereinbaren einen Vor-Ort-Termin zur ausführlichen Gebäudeaufnahme und berechnen den individuellen Energiebedarf für Ihr Gebäude. Anschließend bekommen Sie einen ausführlichen Beratungsbericht.

Preis auf Anfrage
 

Haben Sie noch Fragen?

Dann rufen Sie uns doch einfach an. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen!