Rauchmelderpflicht ist da

 

Bis zum 31.12.2014 müssen Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit von den Eigentümern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft sind die jeweiligen Besitzer (Mieter) verantwortlich.


Tagtäglich gibt es in Deutschland Brände in unterschiedlichsten Dimensionen, angefangen bei Kellerbränden, über Fettbrände, Zimmerbrände bis hin zu kompletten Wohnungsbränden.

Schätzungsweise 600-700 Menschen sterben pro Jahr bei Feuern, über 

70 % von Ihnen werden nachts im Schlaf vom Feuer getötet.
Dabei sind es in 90% der Fälle nicht die Flammen selbst, die töten, sondern die giftigen Rauchgase, die durch die Brände entstehen.
Oftmals genügen 2 bis 3 Atemzüge, um eine tiefe Bewusstlosigkeit oder den sofortigen Tod hervorzurufen.
Während des Schlafes ist der Geruchssinn beim Menschen nicht aktiv, besonders Kinder sind betroffen.


In den meisten Brandfällen hätte ein Rauchmelder den Tod von Menschen verhindert!

 

Als Schornsteinfegermeister und mit abgeschlossener Prüfung als Fachkraft für Rauchwarnmelder, stehe ich Ihnen in allen brandschutztechnischen Fragen, Beratung und Vermittlung von Rauchmeldern zur Verfügung. Preis auf Anfrage!


Meine Empfehlung; mit 10 Jahres Lithiumbatterie.