Gashausschau

Sicherheit im Haus

Eine Information Ihres Schornsteinfegermeisters

 

Sehr geehrte Kundin,

sehr geehrter Kunde,

 

wussten Sie schon, dass Sie als Eigentümer oder Mieter für die regelmäßige und sachkundige überprüfung Ihrer Hausgasleitung verpflichtet sind?

Bislang war dem Eigentümer nur nahegelegt,die Gasanlage jährlich zu kontrollieren. Mit Inkrafttreten der bundesweit gültigen Niederdruckan-schlußverordnung(NDAV) und der neuen Technischen Richtlinie für Gas-Installitionen(TRGI 2008) wurde diese Überprüfung zur jährlichen Pflichterhoben.(§ 13 Gasanlage)

 

Im Rahmen der allgemeinen Vergehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gaslieferungsvertrages mit Ihrem Gasversorger, ist der Eigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet.

 

Spätestens im Schadenfall sollte dokumentiert sein, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitung stattgefunden haben. Nur so kann sich der Hauseigentümer gegenüber Schadensersatsansprüchen Dritter entlasten.

 

Ich biete Ihnen an:

 

1.    Kontrolle aller frei verlegten Erdgasleitungen     

2.    Kontrolle der Absperreinrichtungen am Hausanschluss

3.    Kontrolle des Zählers auf freie Zugänglichkeit